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Informationen für Wahlhelfende

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht


für die Kommunalwahlen im Juni 2024
verbunden mit der Wahl des Kreistages und der Europawahl
sowie einer eventuellen Stichwahl zur Wahl der Ortsvorsteher


Am 09. Juni 2024 finden die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) und die landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, Wahl der Ortsbeiräte/Ortsvorsteher) statt. Etwa notwendige Stichwahlen der Ortsvorsteher in den Ortsteilen der Stadt Wriezen sind am 30. Juni 2024. 

Für diese Wahlen werden in der Stadt Wriezen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für 4 Wahllokale in der Kernstadt, für 8 Wahllokale in den Ortsteilen sowie für 2 Briefwahlvorstände benötigt.

Neben dem Einsatz städtischer Bediensteter sucht die Stadt zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen helfen und mit ihrer Beteiligung ein öffentliches und transparentes Verfahren gewährleisten.

Für jedes Wahllokal wird ein Wahlvorstand gebildet und berufen. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, Schriftführer und Stellvertreter, sowie mehreren Beisitzern. 

Wer kann Wahlhelfer werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Union haben, mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden durch Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet.

 

Was machen die Wahlhelfenden?

Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen haben folgende Aufgaben:

• Prüfung der Wahlberechtigung

• Ausgabe der Stimmzettel

• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wahlberechtigtenverzeichnis

• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

Im Regelfall müssen Wahlhelfende im Wahllokal nicht den ganzen Tag anwesend sein, eine Absprache zur Arbeit in Schichten ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist nur, dass alle Wahlhelfenden zur Auszählung ab 18:00 Uhr anwesend sind.

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich erst gegen 14:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.

Gibt es für die Wahlhelfenden eine Vergütung?
Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat dieses Erfrischungsgeld freiwillig über den gesetzlichen Betrag hinaus erhöht.

Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin, Schriftführer/Schriftführerin und deren Stellvertreter/Stellvertreterin erhalten 70 €, die weiteren Mitglieder erhalten 50 €.

Wie kann ich mich als Wahlhelfer/Wahlhelferin melden?

Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren und/oder Fragen dazu haben, können Sie sich an die Wahlbehörde wenden. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden geprüft und meistens erfüllt.

Ansprechpartner sind:

Frau Kerstin Buchholz (Wahlleiterin) , Tel. 033456-49135

und

Herr Elias Schluchter (stellv. Wahlleiter), Tel. 033456-49127

Per E-Mail erreichen Sie uns unter

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