Vergebene Aufträge
Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung bestimmter Unternehmen) sind generell nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, oder nach einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, von öffentlichen Auftraggebern diverse Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (netto) überschreitet.
Die Stadt Wriezen, als öffentlicher Auftraggeber, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben, welche unter die vorgenannte Regelung fallen:
Auftragsdatum |
Auftragnehmer |
Vergabeart |
Art und Umfang der Leistung |
Zeitraum der Leistungserbringung |
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