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Grundsteuerreform

 

Grundsteuerreform:

Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?

Hilfe beim Ausfüllen bieten Internetseite, Klickanleitung und Hotline /

Auch Kinder und Enkel können Erklärung für Verwandte absenden

 

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

 

ELSTER-Klickanleitung am Beispiel Einfamilienhaus

 

 

 

Informationen zur Vorbereitung der Grundsteuerwerterklärung

(Entsprechende Dateien und allgemeine Informationen finden Sie im unteren Teil dieser Seite. Alle weiteren Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt Strausberg unter den unten aufgeführten Kontaktdaten)

 

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

 

vielen Dank für Ihr Interesse, sich frühzeitig um die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu informieren.

 

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer müssen im Jahr 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Abgabefrist beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.10.2022. Vor diesem Hintergrund haben Sie noch ausreichend Gelegenheit, die Abgabe vorzubereiten.

 

Einzelaufforderungen zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung durch die Finanzämter erhalten Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte nicht. Sie müssen selbständig tätig werden.

 

Zur Unterstützung bei der Abgabe versenden die Finanzämter in Brandenburg im Mai und Juni 2022 Informationsschreiben an Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtige, die Grundstücke in Brandenburg besitzen. Diese Informationsschreiben enthalten die wichtigsten Daten und vor allem das Aktenzeichen (bislang auch „Einheitswert-Aktenzeichen“ oder „EW-Az“), unter dem die Grundsteuerwerterklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss.

 

Wer bis Anfang Juli 2022 kein Schreiben der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform erhalten hat, obwohl er zum Stichtag 1.1.2022 über Grundbesitz in Brandenburg verfügt, sollte sich bei der landesweiten Grundsteuer-Hotline unter 0331 - 200 600 20 melden.

 

In einigen Fällen bekommen auch Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes ein Schreiben von ihrem Finanzamt. Bitte betrachten Sie dies lediglich als Informationsangebot. Es trifft Sie hierdurch keine Pflicht, eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Verpflichtet sind ausschließlich die Eigentümerinnen und Eigentümer des Grund und Bodens. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Gebäudes muss gegebenenfalls die zur Erstellung der Erklärung benötigten Informationen für den Grundstückseigentümer zur Verfügung stellen.

 

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und Erklärvideos finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite: https://grundsteuerreform.de.

 

Die spezifischen Angaben für das Land Brandenburg stehen Ihnen unter dem Link www.grundsteuer.brandenburg.de zur Verfügung.

 

Welche Angaben Sie bereits haben oder Ihnen noch fehlen, können Sie auch mit Hilfe der im Anhang beigefügten Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das genaue Baujahr des Gebäudes nur dann benötigt wird, wenn es nach 1948 gebaut wurde. Bei Gebäuden, die vor 1949 gebaut wurden, ist in der Grundsteuerwerterklärung lediglich anzugeben, dass das Baujahr vor 1949 liegt.

 

Damit Sie Bodenrichtwerte leicht ermitteln können, stellt Ihnen die Brandenburger Finanzverwaltung das „Informationsportal Grundstücksdaten“ (https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de) zur Verfügung. Sie müssen daher Ihr Katasteramt nicht gesondert um Auskünfte zu bitten.

 

Die Abgabe Ihrer Erklärung soll grundsätzlich elektronisch über "Mein Elster" erfolgen. Erst ab 01.07.2022 ist dies möglich. Sie benötigen dafür ein Elsterzertifikat. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.elster.de/eportal/start?themaGlobal=help_registrierung sowie im Emailanhang "Leitfaden_Registrierung_mit_Zertifikatsdatei".

 

Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) wird Ihnen ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt.

 

Im Ausnahmefall ist das Einreichen der Erklärung in Papierform möglich. Die Steuererklärungsformulare erhalten Sie ab 20. Juni 2022 zum Download auf unserer Website ( www.grundsteuer.brandenburg.de ) und als Papiervordrucke in den Finanzämtern.

 

Über die Abgabeformen erhalten Sie weitere Information auf unserer Internetseite bzw. der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html ) oder über die im Infoschreiben angegebene Hotline.

 

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen Ihre Anfrage vollumfänglich beantwortet zu haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Finanzamt  Strausberg

Prötzeler Chaussee 12 A

15344 Strausberg

 

Tel.: 03341 342- 1036

        03341 342- 1037

Fax: 03341/342- 2190

 

 

Weitere Dateien:

Checkliste Grundstücke

 

Checkliste land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

 

Leitfaden Registrierung bei "Mein Elster"

 

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