Formulare zur Wahl
Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge Für die Kommunalwahlen 2024 stehen den Wahlvorschlagsträgern im Internet unter der Adresse www.wahlen.brandenburg.de/aufstellung-von-wahlvorschlaegen die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung im PDF-Format zum Ausdrucken zur Verfügung.
Zugleich haben diese die Möglichkeit Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen: Für die Wahl der Vertretung (Stadtverordnetenversammlung / Ortsbeirat)
Für die Personenwahl (Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher)
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Hier finden Sie das Formular "Wählbarkeitsbescheinigung" Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das „passive Wahlrecht“ erfüllen, also wählbar sind. Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Wriezen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung. Die Bescheinigung kann auch per E-Mail beantragt werden. Dazu senden Sie uns einen formlosen Antrag mit einer Kopie Ihres Personalausweises. Gebühren – Entgelte • keine Rechtsgrundlagen • Bundeswahlgesetz ( BWahlG) • Bundeswahlordnung (BWO) • Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BgbLWahlG) • Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) • Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) • Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) Anträge – Formulare – Unterlagen • Personalausweis oder Reisepass • gegebenenfalls Vollmacht • Antragsformular |
Information für die Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl 2024 Nutzung des Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:
1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a oder 5b), 2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a oder 7b), 3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a oder 8b), 4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c), 5. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a oder 9b) sowie 6. (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6).
Beim Ausfüllen der unter Nummer 1 bis 5 genannten Anlagen müssen Angaben oft mehrfach, teilweise bis zu vier Mal eingetragen werden, wie beispielswiese die Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Solche Mehrfachangaben verursachen nicht nur erheblichen Aufwand beim Ausfüllen der Anlagen, sie bergen außerdem ein erhebliches Fehlerrisiko. Inkonsistente Daten machen eine Rücksprache bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags erforderlich und verursachen bei allen Beteiligten zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand.
Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wurde ein Online-Portal eingerichtet. Dieses finden Sie unter www.wahlen.brandenburg.de . Unter dem Reiter „Landtagswahl“-> „Aufstellung von Wahlvorschlägen“ -> „Formularserver“ (rechte Marginalspalte) können Sie formulargestützt Ihre Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschlag und Landesliste) erfassen.
Direktlink zum Onlineportal: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/
In dem Portal können die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausgefüllt, Zwischenstände herunterladen und gespeichert sowie ausdruckt werden. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift (mit Ausnahme bei wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen) geführt. Im Falle von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen bei Vertretungswahlen wird automatisch Teil 2 der Niederschrift (Tabelle mit den Bewerberdaten) erstellt. Der andere Teil der Niederschrift steht Ihnen als beschreibbares PDFDokument zur Verfügung. Die unter den o. a. Nummern 2 bis 5 aufgeführten Unterlagen werden automatisch über den Formularserver anhand der im Wahlvorschlag eingetragenen Daten erstellt. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden.
Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.
Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.
Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 04.04.2024, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleitung eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend an die Wahlbehörde übersandt werden.
Insgesamt vereinfacht und beschleunigt der Formularserver die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung eines Wahlvorschlags für die Kommunalwahlen erheblich. Unabhängig von der Art der Wahl (Kreistagswahl, Wahl der Gemeindevertretung, Bürgermeisterwahl etc.) ist der Formularserver ab sofort erreichbar.
Ansprechpartner für Rückfragen sind: Frau Kerstin Buchholz (Wahlleiterin), Tel. 033456-49135 und Herr Elias Schluchter (stellv. Wahlleiter), Tel. 033456-49127 Per E-Mail erreichen sie uns unter
Webadresse Online-Portal für die Erfassung der Wahlvorschläge: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/ |