Eheschließung
Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG)
Zuständigkeit: (§§ 11, 12 PStG)
Zuständig für die Durchführung der Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Die Anmeldung der Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen, wo einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (nur Ausländer) oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- erweiterte Meldebescheinigung (Meldeamt)
zusätzlich:
wer schon einmal verheiratet war:
- Nachweis über die letzte Ehe (Eheurkunde)
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten)
wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Sorgerecht
wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind:
Wegen der Vielfalt der rechtlichen Vorschriften für das jeweilige Land, erkunden Sie sich bitte persönlich bei uns.
Kosten: (für zwei Deutsche)
in den Amtsräumen außerhalb der Amtsräume
Anmeldung der Ehe: 51,00 € -
Durchführung der Ehe (während der Öffnungszeiten): 45,00 € 120,00 €
Durchführung der Ehe (außerhalb der Öffnungszeiten): 100,00 € 150,00 €
Eheurkunde: 15,00 € 15,00 €
Stammbuch: von 20,00 € bis 35,00 € -
Nutzung großer Ratssaal: 50,00 € -